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   BFH, 04.12.1991 - X R 9/84   

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https://dejure.org/1991,6223
BFH, 04.12.1991 - X R 9/84 (https://dejure.org/1991,6223)
BFH, Entscheidung vom 04.12.1991 - X R 9/84 (https://dejure.org/1991,6223)
BFH, Entscheidung vom 04. Dezember 1991 - X R 9/84 (https://dejure.org/1991,6223)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abzugsbegehren der auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhenden Renten und dauernden Lasten als Sonderausgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 04.12.1991 - X R 9/84
    Anderes gilt für Versorgungsleistungen, die aufgrund eines Vermögensübergabevertrages gezahlt werden: Diese unterscheiden sich durch ihre Charakterisierung als vorbehaltene Vermögenserträge von Unterhaltsleistungen i. S. des § 12 Nr. 1 EStG; sie enthalten deshalb auch keine Zuwendungen des Vermögensübernehmers aufgrund freiwillig begründeter Rechtspflicht i. S. v. § 12 Nr. 2 EStG (Beschluß des Großen Senats vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, 329, BStBl II 1990, 847).
  • BGH, 10.10.1986 - V ZR 247/85

    Formbedürftigkeit des Mietvertrages im Rahmen eines Mietkaufmodells

    Auszug aus BFH, 04.12.1991 - X R 9/84
    Diese - rechtlich mögliche - Sachverhaltsvariante ist in tatsächlicher Hinsicht nicht wahrscheinlich (vgl. BFH-Beschluß vom 12. Dezember 1968 II B 35/68, BFHE 94, 357, BStBl II 1969, 173), auch wenn in verschiedenen Urkunden niedergelegte Verträge eine tatsächliche Vermutung dafür begründen, daß die Vereinbarungen nach dem Parteiwillen voneinander unabhängig sein sollen (vgl. BGH-Urteil vom 10. Oktober 1986 V ZR 247/85, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1987, 1069).
  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Auszug aus BFH, 04.12.1991 - X R 9/84
    Nach der Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. Juli 1991 GrS 1/90 (BFHE 165, 225) sind in sachlichem Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe vereinbarte wiederkehrende Sach- und Geldleistungen dauernde Lasten, wenn sie nicht gleichbleibend sind.
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 176/84

    Verurteilung zur Annahme eines Angebots

    Auszug aus BFH, 04.12.1991 - X R 9/84
    Eine Beurkundungspflicht nach § 313 BGB entfällt, wenn das eine Geschäft lediglich im Vertrauen auf den Abschluß und Fortbestand des anderen vorgenommen wird (BGH-Urteil vom 7. Februar 1986 V ZR 176/84, NJW 1986, 1983, unter 3. b aa) und nicht mit dem anderen "stehen und fallen soll" (vgl. BGH-Urteile vom 7. Dezember 1989 VII ZR 343/88, NJW-RR 1990, 340, 341; vom 16. September 1988 V ZR 77/87, NJW-RR 1989, 198).
  • BFH, 10.07.1990 - IX R 50/88

    Abzug von größeren aufgewendeten Reparaturkosten als Erhaltungsaufwand durch den

    Auszug aus BFH, 04.12.1991 - X R 9/84
    Der IX. Senat des BFH hat es in seinem Urteil vom 10. Juli 1990 IX R 50/88 (BFH/NV 1991, 157) für entbehrlich gehalten, daß eine Nebenabrede zu einer Grundstücksübertragung unter Vorbehalt des Nießbrauchs beurkundet wird, zumal der Formmangel nach § 313 Satz 2 BGB mit der Auflassung und Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch geheilt wird.
  • BFH, 17.01.1991 - IV R 132/85

    Vorschaltung eines einkommens- und vermögenslosen Kindes bei einer Anschaffung

    Auszug aus BFH, 04.12.1991 - X R 9/84
    Dies setzt unter nahen Angehörigen jedenfalls voraus, daß die gegenseitigen Rechte und Pflichten klar und eindeutig vereinbart sind (vgl. zu dieser Voraussetzung allgemein BFH-Urteil vom 17. Januar 1991 IV R 132/85, BFHE 163, 449, 452, BStBl II 1991, 607, jeweils mit Nachweisen der Rechtsprechung; zur Abgrenzung der Betriebsausgaben von außerbetrieblichen Zuwendungen BFH-Urteil vom 21. August 1985 I R 73/82, BFHE 145, 316, BStBl II 1986, 250; zur Verpflichtung von Versorgungsleistungen in einem Vermögensübergabevertrag BFH-Urteil vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712, unter 3.).
  • BGH, 02.10.1987 - V ZR 42/86

    Notare-Zivilverfahrensrecht-Beurkundungsnotwendigkeit ergänzender Vereinbarungen

    Auszug aus BFH, 04.12.1991 - X R 9/84
    Beurkundungsbedürftig sind insbesondere die Abreden über die Leistung und die Gegenleistung (s. im einzelnen M. Wolf in Soergel, Kommentar zum Bürgerlichen Recht, 12. Aufl., § 313 BGB Rdnr. 62 m. w. N.), aber auch vereinbarte Versorgungsleistungen des Übernehmers eines Vermögens (Urteile des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 7. Juni 1961 VIII ZR 209/60, BGH LM Nr. 20 zu § 313 BGB; vom 2. Oktober 1987 V ZR 42/86, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht - NJW-RR - 1988, 185; Pecher in Münchner Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Art. 96 EGBGB Rdnr. 13).
  • BGH, 07.12.1989 - VII ZR 343/88

    Formbedürftigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Bauherrenmodell;

    Auszug aus BFH, 04.12.1991 - X R 9/84
    Eine Beurkundungspflicht nach § 313 BGB entfällt, wenn das eine Geschäft lediglich im Vertrauen auf den Abschluß und Fortbestand des anderen vorgenommen wird (BGH-Urteil vom 7. Februar 1986 V ZR 176/84, NJW 1986, 1983, unter 3. b aa) und nicht mit dem anderen "stehen und fallen soll" (vgl. BGH-Urteile vom 7. Dezember 1989 VII ZR 343/88, NJW-RR 1990, 340, 341; vom 16. September 1988 V ZR 77/87, NJW-RR 1989, 198).
  • BGH, 16.09.1988 - V ZR 77/87

    Wirksamkeit einer Auflassungsvormerkung - Anspruch auf Zustimmung zur Löschung -

    Auszug aus BFH, 04.12.1991 - X R 9/84
    Eine Beurkundungspflicht nach § 313 BGB entfällt, wenn das eine Geschäft lediglich im Vertrauen auf den Abschluß und Fortbestand des anderen vorgenommen wird (BGH-Urteil vom 7. Februar 1986 V ZR 176/84, NJW 1986, 1983, unter 3. b aa) und nicht mit dem anderen "stehen und fallen soll" (vgl. BGH-Urteile vom 7. Dezember 1989 VII ZR 343/88, NJW-RR 1990, 340, 341; vom 16. September 1988 V ZR 77/87, NJW-RR 1989, 198).
  • BFH, 21.08.1985 - I R 73/82

    Zum Nachweis der betrieblichen Veranlassung bei Rechtsbeziehungen zwischen Eltern

    Auszug aus BFH, 04.12.1991 - X R 9/84
    Dies setzt unter nahen Angehörigen jedenfalls voraus, daß die gegenseitigen Rechte und Pflichten klar und eindeutig vereinbart sind (vgl. zu dieser Voraussetzung allgemein BFH-Urteil vom 17. Januar 1991 IV R 132/85, BFHE 163, 449, 452, BStBl II 1991, 607, jeweils mit Nachweisen der Rechtsprechung; zur Abgrenzung der Betriebsausgaben von außerbetrieblichen Zuwendungen BFH-Urteil vom 21. August 1985 I R 73/82, BFHE 145, 316, BStBl II 1986, 250; zur Verpflichtung von Versorgungsleistungen in einem Vermögensübergabevertrag BFH-Urteil vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712, unter 3.).
  • BFH, 28.04.1987 - IX R 40/81

    Voraussetzungen für die Ansetzung des Nutzungswertes eines Mietwohngrundstücks -

  • BFH, 01.02.1973 - IV R 61/72

    Gründung einer Personengesellschaft - Minderjährige Kinder - Fortführung des

  • BFH, 29.11.1968 - VI R 279/67

    Erstattungsleistungen eines Arbeitgebers wegen der Aufwendungen eines

  • BFH, 12.12.1968 - II B 35/68

    Erster Anschein zu Gunsten eines einheitlichen entgeltlichen Geschäfts unter

  • BGH, 07.06.1961 - VIII ZR 209/60
  • BFH, 20.06.2017 - X R 38/16

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Verklammerung zweier

    Auch der BFH habe bei einem zeitlichen Abstand zwischen zwei Verträgen von fünf Wochen ausgeführt, es sei durchaus denkbar, dass die Verträge nicht in Zusammenhang stehen sollten (Urteil vom 4. Dezember 1991 X R 9/84, BFH/NV 1992, 306).
  • BFH, 19.06.2000 - IX B 45/00

    Erörterungstermin - Zeugenvernehmung - Verzicht auf mündliche Verhandlung -

    Ein Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung zu den formellen und inhaltlichen Anforderungen an die Vereinbarung einer dauernden Last (vgl. BFH-Urteil vom 4. Dezember 1991 X R 9/84, BFH/NV 1992, 306) fehlt ebenfalls.
  • FG München, 27.05.1999 - 7 K 2563/98

    Gewährung eines Abzugs einer Vorkostenpauschale und von Erhaltungsaufwendungen;

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